Förderungen und steuerliche Sonderabschreibungen

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Das Sonnenlicht bringt Steuerersparnis

Für die Finanzierung von Solarsystemen erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Förderdarlehen aus dem CO2-Minderungsprogramm. Die Rückzahlung des Darlehns und der Zinsen erfolgt über Einnahmen, die Sie mit Ihrer PV-Anlage erwirtschaften. Ihre PV-Anlage ist an das öffentliche Stromnetz gekoppelt und für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung, die im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist.

  • Einen viel größeren geldwerten Vorteil haben Sie allerdings durch den Eigenverbrauch Ihres selbst erzeugten Stroms. Ein Aspekt, der gerade für Unternehmen und produzierende Betriebe interessant ist. Denn als eigener Energieerzeuger werden Sie unabhängig und können Lastspitzen brechen.
  • Als Besitzer einer Photovoltaikanlage sind Sie „Stromproduzent“ und gelten damit beim Finanzamt als Unternehmer. Sie melden ein Gewerbe an und bekommen auf Antrag die gesamte Mehrwertsteuer zurückerstattet (Vorsteuer).
  • Sämtliche Investitionen, die Sie in Ihrem kleinen Stromkonzern tätigen, können Sie voll abschreiben. So lassen sich die Kosten für Anschaffung und Montage der Anlage auf 20 Jahre linear abschreiben. Durch Sonderabschreibungen können ca. 40 bis 50 % der Investitionen im 1. Jahr abgeschrieben werden.

Ihr Steuerberater kann Ihnen zu diesen Aspekten genauere Angaben machen. Die konkrete Steuerersparnis ist von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen abhängig. Bei Finanzierungen in PV-Anlagen sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.

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